Die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Wer auf der GGL-Whitelist steht und was daran hängt
30. Oktober 2026 — geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in der Fassung vom 2. Oktober 2026.

Wer nach einem Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis sucht, sucht in Wahrheit nach einer einzigen Antwort: Steht der Name auf der Liste, die die Aufsichtsbehörde selbst veröffentlicht? Alles andere — ein Gütesiegel auf einer Vergleichsseite, ein Hinweis im Werbebanner, eine Lizenznummer aus Curaçao im Fußbereich — ist Selbstauskunft. Die GGL-Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige belastbare Test, und sie ist öffentlich.
Der Unterschied zwischen einem Anbieter auf dieser Liste und einem ohne ist nicht moralisch, sondern praktisch, und er zeigt sich erst nach dem ersten Streit. Ein erlaubter Veranstalter hat seine Erlaubnis unter Auflagen erhalten, die ihn binden: an das Limit, an das Sperrsystem, an ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist an keine dieser Auflagen gebunden — er kann höhere Limits zulassen, weil ihm niemand etwas anderes vorschreibt. Das ist keine Freiheit für den Wettenden. Es ist der Wegfall des gesamten Schutzrahmens, über den die folgenden Abschnitte im Einzelnen sprechen.
Die Rangfolge: zehn erlaubte Anbieter und ihre Erlaubnisdaten
Die folgenden zehn Marken haben die Sportwetten-Erlaubnis für ihre .de-Domain, jede mit dem Inhaber, den die Whitelist nennt. Die Reihenfolge dieser Aufstellung ist keine Empfehlung und kein Ranking der Qualität — sie folgt den Erlaubnisdaten und der Marktbedeutung, und wer im Abschnitt „Die geprüften Anbieter im Einzelnen“ später aufgeführt ist, ist deshalb nicht schlechter. Der Vergleich hat ohnehin nur eine belastbare Achse: Was steht über die Marke in der amtlichen Liste, und seit wann?

| Marke | Inhaberin laut GGL-Whitelist | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Bet3000 | I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta | 22.04.2026 |
| Winamax | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021, Folgeerlaubnis 08.12.2022 |
| Tipico | Tipico Co. Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022 |
| Sportingbet | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| Sportwetten.de | NetX Betting Limited, Birkirkara, Malta | 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022 |
| LeoVegas | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 13.12.2022 und 29.07.2024 |
| bet-at-home | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
| Betano | Betkick Sportsbetting Limited, San Giljan, Malta | 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
Was in dieser Tabelle auffällt, ist weniger die Spanne der Daten als ihr Muster. Wer im Oktober 2020 dabei war, hat die erste Runde mitgenommen, die überhaupt möglich war. Bet3000 mit dem Erstdatum 22. April 2026 ist dagegen ein Neuzugang und steht damit für etwas anderes: Die Behörde erteilt weiter Erlaubnisse, der Markt ist nicht geschlossen. Die Whitelist führt zu einem Erlaubnisdatum kein Ablaufdatum — wer aus einer Liste eine Restlaufzeit herausliest, liest sie hinein.
Die Inhaberstruktur ist der zweite Blickfang. Hinter fast jeder Marke steht eine maltesische Gesellschaft, während der Betreibername aus der Werbung mit dem Namen im Register nichts zu tun hat. Der Betreibername sagt etwas über die Konzernstruktur und nichts über die Zuverlässigkeit eines Angebots. Prüfenswert ist ohnehin nur eine einzige Zeile: die Domain unter der Sportwetten-Erlaubnis. Eine Marke kann Inhaberin mehrerer Erlaubnisse sein, und jede gilt für ihren eigenen Bereich.
Die Aufstellung ist außerdem kein Abbild des Marktes. Nach Angaben der GGL hatten 2024 insgesamt 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten — 13 für stationären und Internetvertrieb, 19 nur für den Internetvertrieb. Von diesen 32 Erlaubnisinhabern hatten 27 ein aktives Angebot. Fünf Inhaber besaßen also eine Erlaubnis, ohne dass ein Wettender dort etwas setzen konnte. Eine Lizenz ist eine Berechtigung, und sie ist nicht dasselbe wie ein laufender Betrieb.
Was eine deutsche Erlaubnis für ein Wettangebot bedeutet
Sportwetten-Erlaubnis heißt nicht Casino-Erlaubnis
Erlaubnisse sind getrennt, und diese Trennung ist die häufigste Verwechslung auf diesem Gebiet. Die Sportwetten-Erlaubnis deckt Sportwetten, und nichts anderes. Slots, Poker oder Casinospiele benötigen eine eigene Genehmigung, und die Aktualisierung der Whitelist kann sich für die einzelnen Domains unterscheiden — mehrere Anbieter dieser Aufstellung verfügen über eine gesonderte Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, die nur für den jeweiligen Automatenbereich gilt. Wer auf der Seite einer Marke zwischen Sportwetten und Spielautomaten wechselt, wechselt in einen regelrecht anderen Bereich.
Wer beim Fußball nicht über die erste Liga hinauskommt, sollte außerdem wissen, was dort alles nicht geht. Livewetten sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente zulässig, und das auch nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Punkt im Tennis nicht. Das erklärt, warum das Liveangebot bei erlaubten Anbietern schmaler aussieht als bei manchen Anbietern ohne Erlaubnis: Nicht das Angebot ist schwach, der Spielraum ist enger.
Bedingungen, die aus einer Lizenz folgen
Die Erlaubnis akzeptiert den Rahmen der deutschen Regulierung, und in der Praxis bedeutet das eine Reihe von Bedingungen, die eine Wette ohne Erlaubnis nicht kennt. Ist eines dieser Merkmale nicht mehr vorhanden, gibt es einen guten Grund, die Zulassung in Frage zu stellen.
Auf der Whitelist führt Sportwetten.de die NetX Betting Limited als Betreiberin mit Sitz in Birkirkara, Malta. Für LeoVegas listet die Whitelist die LVSports Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 21.10.2024 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Für beide Domains gilt derselbe Grundsatz: Die Erlaubnis ist eine Erlaubnis für den Sportwettenmarkt und keine für den gesamten Auftritt einer Marke.
Wichtiger als jede Adresse in Malta ist ohnehin die Zahl, die im Alltag wirkt. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein Wettender, der sein Geld Minuten später erwartet, wartet auf tatsächliche Entscheidungen. Auszahlungen aus dem Guthaben erfolgen dagegen nach einer Kontoschließung innerhalb von fünf Werktagen und ohne Gebühren, und die Kundengelder liegen auf einem treuhänderisch verwalteten, insolvenzgeschützten Konto.
Ein weiterer Punkt, der oft verwechselt wird: Eine einmal erteilte Sportwetten-Erlaubnis gilt für das jeweilige Sportwetten-Programm. Die GGL gibt damit vor, welche Wetten überhaupt angeboten werden dürfen, und verbietet unter anderem Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — im Fußball zählt die Praxis der Behörde alles unterhalb der 3. Liga dazu. Manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ebenfalls ausgeschlossen, ebenso Wetten auf soziale oder politische Ereignisse. E-Sport-Wetten sind nach Angaben der Behörde nicht möglich, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Wer auf eine dieser Nischen gehofft hat, findet sie in einem erlaubten Angebot nicht.
Was eine deutsche Lizenz bei Problemen wert ist
Die Whitelist ist eine Zulassungsliste, keine Erfolgsgeschichte. Die GGL wurde im Juli 2021 tätig, und die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Dieser Startpunkt erklärt die Unsicherheit, die viele Wettverträge aus der Zeit davor noch begleitet. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 in einem Verfahren gegen Tipico die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger verlangt mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19. März 2026 sehen eine Rückzahlungspflicht für Betreiber ohne deutsche Erlaubnis grundsätzlich als möglich an, mit einer Ausnahme, wenn die Behörde die Lizenzpflicht vorübergehend nicht durchsetzt. Ein Anspruch auf Rückzahlung ist damit niemandem versprochen, und wer aus der Entscheidung eine sichere Rückabwicklung ableitet, verwechselt eine Rechtsfrage mit einem Auszahlungsversprechen.
Nüchterner wird es, wenn man auf die Vollzugsseite schaut. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025, und 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Unerlaubte Anbieter verschwinden nicht dadurch, dass sie verboten werden — sie verschwinden dadurch, dass jemand die Sperre durchsetzt.
Wie groß der Graumarkt bleibt, lässt sich beziffern. Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote. Nach einer früheren Marktanalyse auf Basis von Steuerdaten lag die Kanalisierungsquote im Sportwettenmarkt 2022 bei deutlich über 95 %. Beide Werte betreffen unterschiedliche Jahre und unterschiedliche Methoden. Sie zusammen zu lesen, ergänzt sich nicht zu einer Entwicklung, sondern zeigt nur, wie stark die Zahl davon abhängt, was man gerade betrachtet. Für den Wettenden zählt ohnehin eine andere Konsequenz: Wo der Anteil unerlaubter Angebote steigt, wächst der Anteil des Marktes, in dem kein OASIS und keine LUGAS greifen.
Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten wie etwa Platincasino. Dass eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta in Deutschland keine Bedeutung hat, ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Kern der Sache. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat keinen Anspruch auf das Sperrsystem, auf das anbieterübergreifende Limit und auf die deutsche Aufsicht.
Wo die Behörde hinschaut, bleibt auch der Steuerpunkt hängen. Sportwettensteuer und Erlaubnis sind voneinander unabhängig. Die Steuer trifft den Veranstalter der Wette und nicht den Wettenden, sie wird auch von nicht erlaubten Anbietern geschuldet, und eine gezahlte Steuer ist kein Nachweis über eine Erlaubnis. Wer aus einer Zahlung auf der Abrechnung auf eine Zulassung schließt, schließt falsch.
Was das Einzahlungslimit praktisch kostet
30. Oktober 2026 der Blick auf das, was ein Limit auslöst, wenn es tatsächlich erreicht ist.
Ein Limit wird erst dann zum Problem, wenn es die Wette blockiert. Beim Standardlimit von 1.000 € im Kalendermonat geht zunächst der tägliche und dann der monatliche Rahmen zur Neige. Wer an einem Sonntagabend nach drei Wochen mit ausgeschöpftem Limit auf die Idee kommt, schnell eine Wette zu platzieren, stößt nicht auf eine Ablehnung der Zahlung, sondern auf eine Staffelung, die über alle Anbieter hinweg gilt. Das Einzahlungslimit wird über die LUGAS-Limitdatei umgesetzt und gilt anbieterübergreifend, nicht nur bei dem Anbieter, bei dem die erste Einzahlung erfolgt ist.
Verzögert wird in der Praxis vor allem die Erhöhung. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen. Dazwischen muss nachweislich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegt werden, und eine Selbsterklärung reicht dafür nicht aus.
Das Zusammenspiel mit der Steuer lässt sich kaum von der Quote trennen. Nach den §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt die Sportwettensteuer 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18), was rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht (5,3 / 105,3). Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden (§ 19). Ob und wie sie weitergegeben wird, entscheidet der Anbieter, und das ist keine Nebensache, sondern der Grund, warum zwei erlaubte Anbieter für dieselbe Begegnung nicht dieselbe Quote zeigen. Ein Limit von 1.000 € kauft demnach nicht überall die gleiche Menge an Wette.
Rechnen mit einem Nachteil, nicht mit einem Gewinn
Das Standardlimit von 1.000 € im Kalendermonat, einmal komplett umgesetzt, ergibt beim sattsam bekannten Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1,90 auf beiden Seiten eine Auszahlungsquote, die aus den beiden Preisen folgt: 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 50 %. Der Abstand zwischen eingezahltem Betrag und erwartetem Rückfluss liegt damit bei einem durchschnittlichen Minus von rund 50 € je 1.000 € — ein illustrativer Wert, kein Angebot und keine Aussicht. Für den Wettenden ist die Konsequenz unangenehm, aber nützlich: Der Preis, den ein Buchmacher einbehält, sitzt in jeder Quote, und dieser Anteil wirkt unabhängig davon, wie gut der einzelne Tipp ist.
Ein Rechenbeispiel: Wer dieselben 1.000 € in einem Monat in zwanzig Wetten zu je 50 € setzt, hat keinen Vorteil, weil größere Stücke weniger kosten — die 1.000 € sind der monatliche Rahmen, nicht die Einsatzgröße. Fallen nach dem Einsatz 80 % des Geldes wieder aus Auszahlungen zurück, stehen im nächsten Monat die 1.000 € wieder zur Verfügung. Fällt nichts zurück, muss gewartet werden, bis der nächste Kalendermonat beginnt. Wer sein Limit senken will, sollte das sofort tun, denn die Absenkung ist der einzige Teil des Regimes, der ohne Wartefrist wirkt.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS und die 18
Spielerschutz ist der Teil der deutschen Erlaubnis, der am wenigsten sichtbar ist und am meisten kostet, wenn er fehlt.

Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren (§ 4 Abs. 3). Ein Konto pro Anbieter, vollständige Verifizierung ist Pflicht (§ 6a); vor Abschluss der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Diese 72 Stunden sind kein Bonus, sondern ein Fenster, in dem sich nichts auszahlen lässt.
Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat ist der Standardwert (§ 6c Abs. 1), und es greift anbieterübergreifend über die LUGAS-Limitdatei. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für eine einzelne Person ein höheres Limit festlegen — bis zu 10.000 €, für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler bis 10.000 bis 30.000 € — aber nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung genügt dafür nicht. Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen. Das parallele Spiel auf mehreren Konten ist ausgeschlossen (§ 6h), und das wird über die Aktivitätsdatei überprüft.
Der zweite Teil des Systems ist OASIS (§§ 8, 8a). Das Sperrsystem wird bei der Registrierung und beim Login abgefragt, bundesweit und anbieterübergreifend. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Person einen Zeitraum nennt, andernfalls mindestens ein Jahr. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) löst eine sofortige Sperre für 24 Stunden aus. Wer sich sperrt, sperrt sich in dem gesamten erlaubten Markt, nicht bei einem einzelnen Anbieter.
Für einen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gilt nichts davon. Die Konsequenz: Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst sperrt, bleibt bei dem Anbieter gesperrt und sonst nirgends. Es gibt schlicht keine Verbindung zu OASIS und LUGAS. Deshalb ist die Selbstsperre an einem Ort mit Erlaubnis mehr wert als die an einem Ort ohne Erlaubnis. Einzige Voraussetzung bleibt: ein Konto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zulässig, was Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Angebot heraushält.
Das Einzahlungslimit schützt also nicht nur vor dem eigenen Konto, sondern vor der Summe aus mehreren Konten. Wer im Monat über mehrere Anbieter hinweg 1.000 € einsetzt, nutzt keine Lücke, sondern die Grenze selbst aus.
Woran man einen erlaubten Anbieter erkennt
| Prüfpunkt | Was dort steht | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Amtliche Liste | GGL-Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV, mit Erlaubnisdatum je Domain | Einziger belastbarer Nachweis, öffentlich einsehbar |
| Inhaberin | Wie in der Whitelist genannt, oft eine maltesische Gesellschaft | Sagt etwas über die Konzernstruktur, nichts über die Qualität |
| Sportwetten-Erlaubnis | Nur die dort eingetragene Domain | Eine Erlaubnis für Slots oder Poker ist eine andere |
| Domain | Immer eine .de-Domain bei den gelisteten Einträgen | Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis |
| Folgeerlaubnis | Datum der Verlängerung, etwa 16.12.2022 | Zeigt eine gültige Erlaubnis, nicht die Laufzeit |
| Einzahlung | Konto auf den eigenen Namen | Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt |
| Steuer | 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich Steuer“ | Trifft den Veranstalter, nicht den Wettenden |
Ein Eintrag in der Whitelist ist eine Tatsache, die eine Behörde festgestellt hat. Ein Logo mit dem Wort „lizenziert“ auf einer Werbeseite ist eine Behauptung des Werbenden. Wer die kurze Suche auf der Whitelist spart, vertraut der Behauptung. Das ist in den meisten Fällen kein Betrug, sondern Nachlässigkeit, aber im entscheidenden Moment ist es völlig gleich, ob eine falsche Auskunft aus Böswilligkeit oder aus Versehen entstanden ist.
Und es gibt noch einen praktischen Grund, warum sich diese Prüfung lohnt. Die Whitelist führt zu jedem Eintrag ein Erlaubnisdatum, aber kein Ablaufdatum. Das heißt, ein Eintrag kann alt sein und trotzdem aktuell sein. Aussagekräftig ist die Liste nur, wenn man den jeweils aktuellen Stand ansieht und das eigene Wissen als Momentaufnahme behandelt.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Bet3000: der jüngste Eintrag in dieser Runde
Bet3000 hält die Sportwetten-Erlaubnis für die gleichnamige .de-Domain. Als Inhaberin führt die Whitelist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, SLM 1640, Sliema, Malta, mit dem Erstdatum 22. April 2026 (Whitelist-Stand 2. Oktober 2026, § 9 Abs. 8 GlüStV). Ein Ablaufdatum trägt der Eintrag nicht.
Das Datum ist die eigentliche Information. Wer im April 2026 eine erste Erlaubnis erhalten hat, steht am Anfang der eigenen Regulierungsgeschichte, und die Behörde hat zu diesem Zeitpunkt keine lange Betriebshistorie unter deutscher Aufsicht zu bewerten gehabt. Für einen Wettenden bedeutet das konkret: Ein Muster an Beschwerden lässt sich noch nicht bilden. Was bleibt, ist der Rahmen, der für alle gilt — Einzahlungslimit, OASIS, Kontoprüfung. Wer auf einen Neuling setzen will, sollte die eigenen Kontoauszüge konsequent lesen.
Der frühe Eintrag verrät wenig über ein Unternehmen, aber alles über einen Markt: Die Behörde erteilt weiter Erlaubnisse. Fünf Jahre nach dem Start ist der Zugang zu einer deutschen Sportwetten-Erlaubnis kein historisches Ereignis, sondern der Normalfall. Wer heute mit dem Gedanken spielt, sich einen Anbieter zu suchen, findet dann eben auch Marken, die keinen Stamm von zehn Jahren mitbringen.
Winamax: reguliert seit 2021, mit französischer Wurzel
Winamax ist auf der amtlichen Whitelist für Sportwetten gelistet. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 08.12.2022; beaufsichtigt wird das Unternehmen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Interessant ist hier die Aufsichtskette. Die Erlaubnis kam nicht von der Behörde, die heute die Whitelist führt, sondern von einer Landesbehörde, und die Aufsicht liegt inzwischen bei der GGL. Das ist in Deutschland kein Widerspruch, sondern Geschichte: Die Zuständigkeit für Erlaubnisse lag vor der Gründung der GGL bei den Ländern. Für Wettende ändert das nichts am Bestand der Erlaubnis, wohl aber an der Frage, an wen man sich bei einem Streit über die Auslegung der Erlaubnisbedingungen wendet.
Für die Praxis bleibt die Trennung der Bereiche der wichtigste Punkt. Eine Sportwetten-Erlaubnis für Winamax und eine selbständige Genehmigung für virtuelle Automatenspiele können in derselben Whitelist stehen und bleiben trotzdem zwei verschiedene Dinge. Wer auf Automaten spielt und sich auf die Lizenz der Sportwetten beruft, beruft sich auf das falsche Dokument.
Tipico: seit 2020 dabei und immer noch Gegenstand von Verfahren
Tipico ist Inhaberin einer Sportwetten-Erlaubnis, die von der GGL auf der Whitelist geführt wird; Inhaberin ist die Tipico Co. Limited. Die Whitelist weist das Erstdatum 09.10.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 09.12.2022 aus.
Die Marke ist auch die, um die sich die offene Rechtsfrage dreht. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 19. März 2026 halten eine Rückzahlungspflicht für Anbieter ohne deutsche Erlaubnis grundsätzlich für möglich, außer wenn die Behörde zugesichert hat, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil, aus dem ein Wettender einen sicheren Anspruch ableiten könnte, liegt damit noch nicht vor, und die Entscheidung wird den erlaubten Markt nicht betreffen, sondern den Zeitraum davor.
Der Fall erklärt, warum die Whitelist von 2020 als Startpunkt so wichtig ist. Vor Oktober 2020 gab es bundesweit keine Erlaubnis, und Verträge aus dieser Zeit stehen rechtlich anders da als Wetten, die heute mit einem gelisteten Anbieter geschlossen werden. Wer heute abschließt, schließt mit einem Anbieter, dessen Erlaubnis in einer öffentlichen Liste steht.
Sportingbet: Sportwetten und Automaten in zwei Verfahren
Sportingbet ist auf der Whitelist für Sportwetten vermerkt. Die Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt im Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022; Aufsichtsbehörde ist die GGL.
Die beiden Daten liegen nur einen Monat auseinander, was den Eindruck einer gemeinsamen Zulassung erwecken kann. Das Impressum selbst widerlegt das, weil es zwei verschiedene Erlaubnisse auflistet. Im Sportwettenbereich bleibt der Spielraum durch das Sportwettprogramm begrenzt: Die GGL legt fest, welche Wetten überhaupt angeboten werden dürfen. Wer bei einem erlaubten Anbieter ein Wettangebot vermisst, das er von ausländischen Seiten kennt, findet den Grund in der Regulierung und nicht in einem schwachen Buchmacher.
Wer vor allem Fußball spielt, wird diese Grenze selten erreichen. Wer exotischere Ereignisse sucht, sollte das beim jeweiligen Anbieter prüfen und nicht aus dem Lizenzstatus ableiten, dass alles möglich ist. Eine Erlaubnis erweitert kein Angebot; sie begrenzt es.
Sportwetten.de: die Marke als Domain
Sportwetten.de ist mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist eingetragen; als Inhaberin führt die GGL-Übersicht die NetX Betting Limited, 170 Pater House, Level 1 (Suite A168), Psaila Street, Birkirkara, Malta. Der Eintrag der Whitelist weist die Erstdaten 19.11.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 16.12.2022 aus.
Der Name ist der Punkt. Hier fällt der Markenname mit der Domain zusammen, und genau das erzeugt den Effekt, den das Recht nicht kennt: Ein Name klingt nach einer amtlichen Kategorie, ist aber nichts anderes als der Name einer Firma, die eine Erlaubnis hat. Ein Wettender, der aus dem Namen auf einen Sonderstatus schließt, schließt aus einer Marketingentscheidung. Im Register zählt allein, dass diese Domain unter einer Sportwetten-Erlaubnis steht.
Bemerkenswert ist außerdem, wer hinter der Marke steht. NetX Betting Limited ist eine maltesische Gesellschaft, wie so viele in dieser Übersicht. Der Markt für deutsche Sportwetten wird zum größten Teil von Firmen betrieben, die im Ausland sitzen und hier eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV vorweisen. Ein Kriterium bleibt damit außerhalb des Rankings: Ein deutscher Firmensitz ist weder vorgeschrieben noch ausschlaggebend.
LeoVegas: vergleichsweise jung im deutschen Sportwettenmarkt
LeoVegas ist mit einer Sportwetten-Erlaubnis für LeoVegas auf der Whitelist geführt. Inhaberin ist nach dem Eintrag die LVSports Limited, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023.
Die Reihenfolge dieser beiden Daten ist die eigentliche Information. Die Automatenspiele waren zuerst da, die Sportwetten-Erlaubnis kam erst über anderthalb Jahre später. Der Bereich Sportwetten ist für diese Marke also der jüngere und weniger eingespielte Teil des Angebots. Wer Sportwetten sucht, hat es mit einem Anbieter zu tun, dessen deutscher Sportwettenteil seit unter zwei Jahren reguliert ist, während der Automatenbereich länger unter Aufsicht steht.
Wie bei jedem Anbieter dieser Liste bleibt der Automatenbereich ein eigener Regelkreis. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele bringt eigene Vorgaben mit und hat mit den Einzahlungsregeln des Sportwettenteils nichts zu tun. Wer sein Limit ausschöpft, sollte das wissen, bevor er zwischen den Bereichen wechselt.
AdmiralBet: ein Anbieter mit mehreren Folgeerlaubnissen
AdmiralBet ist auf der Whitelist als Sportwettenanbieter eingetragen. Inhaberin ist die Greentube Betting Malta Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.
Die Whitelist trennt hier zwei Domains, und das ist die lehrreichste Einzelheit in dieser ganzen Aufstellung. Die Sportwetten laufen über AdmiralBet, die virtuellen Automatenspiele über slots.admiralbet.de. Ein Wettender, der zwischen beiden Angeboten derselben Marke wechselt, wechselt faktisch zwischen zwei Erlaubnissen. Die Adresse ist der Unterscheidungspunkt.
Der Anbieter stammt aus der Anfangsrunde des regulierten Marktes. Wer im Oktober 2020 dazukam, hatte bereits ab dem ersten regulierten Fußball-Wochenende eine Erlaubnis und ist damit fast so lange reguliert wie der Markt überhaupt existiert. Auf die Zuverlässigkeit bezogen, sagt dieses Alter mehr über Erfahrung mit der deutschen Aufsicht aus als über die Qualität der Wetten selbst.
bet-at-home: eine der längsten Erlaubnisgeschichten
bet-at-home ist offiziell für den deutschen Sportwettenmarkt zugelassen. Inhaberin ist die Bet-at-home.com Internet Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 sowie einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022.
Auch hier: drei Erlaubnisse, drei Daten, zwei Bereiche. Die Sportwetten-Erlaubnis ist die ältere, die Automatenspiele sind später hinzugekommen. Interessant ist der Abstand von knapp sechs Wochen zwischen der Folgeerlaubnis für Sportwetten und der für Automatenspiele. Wer ein Muster in den Daten sucht, findet Wiederholungen — der Dezember 2022 taucht in dieser Liste mehrfach auf, ohne dass daraus für einen einzelnen Anbieter etwas folgt.
Für die Bewertung bleibt das Entscheidende außerhalb des Rankings. Kein Eintrag der Whitelist sagt etwas über Quoten, über die Höhe eines möglichen Bonus oder über die Geschwindigkeit einer Auszahlung. Genau aus diesem Grund steht eine Liste erlaubter Anbieter am Anfang und nicht am Ende einer Auswahl.
Betano: der Umweg über Österreich
Betano ist auf der GGL-Whitelist als Anbieter für Sportwetten vermerkt. Inhaberin ist nach dem Eintrag die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta, mit Erstdatum 19.02.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 16.12.2022.
Der Weg dieser Marke in den deutschen Markt war ein Umweg. Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet über die Marke Betano Wetten an. Wer heute eine Quotenanzeige sieht, sieht also den deutschen Ableger eines Unternehmens, dessen Erlaubnis eine Landesbehörde erteilt hat.
Bemerkenswert ist hier wieder der Abstand in den Daten: Zwischen dem Erstdatum im Februar 2021 und der Folgeerlaubnis im Dezember 2022 liegen knapp zwei Jahre. Eine Folgeerlaubnis ist kein neuer Anbieter, sondern die Fortsetzung derselben Berechtigung.
NEO.bet: Sportwetten seit 2020, Automaten nicht auf dieser Liste
NEO.bet ist mit einer Sportwetten-Erlaubnis für NEO.bet auf der Whitelist geführt. Als Inhaberin nennt die GGL die Greenvest Betting Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.
Der Anbieter gehört damit ebenfalls zur ersten Generation. Zu den Daten für Automatenspiele, die andere Anbieter dieser Aufstellung aufweisen, findet sich bei dieser Marke nichts — die Whitelist weist hier nur die Sportwetten-Erlaubnis aus. Wer ausschließlich Sportwetten sucht, findet hier also ein Angebot, dessen erlaubter Umfang klar abgegrenzt ist. Wer am Fußball interessiert ist, hat keine Veranlassung, sich über die Grenzen hinwegzudenken.
Der Punkt verallgemeinert sich zum Ende dieser Aufstellung. Die Whitelist ist eine Liste von Erlaubnissen und keine Liste von Angeboten. Sie sagt, was erlaubt ist, und sie sagt nichts darüber, ob die Umsetzung gut ist. Diese Lücke kann kein Register schließen.
Was die Entscheidung am Ende kostet
Der Vergleich endet mit einem Nachteil, und das Rechnen hilft, ihn einzuordnen. Wer auf einem Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten von 1,90 auf beiden Seiten setzt, kauft für 1.000 € eine Auszahlungsquote von 50 %; es ist kein Angebot und keine Aussicht, sondern eine Durchschnittsannahme über viele Wetten. Für den konkreten Spieler ergibt das einen Erwartungswert von rund 500 € Rückfluss je 1.000 € — ein Nachteil von etwa 50 € aus der Marge.
Wer sein Konto bei einem erlaubten Anbieter nach einem Monat mit begrenztem Angebot prüft, kommt zu einem weiteren Schluss: Das Limit von 1.000 € setzt nicht nur eine Obergrenze, sondern strukturiert das Spiel, weil jede Erhöhung an einen Nachweis gebunden ist und nur alle sieben Tage erfolgen kann. Wer im Monat mehrfach die Wette wechselt, hat keine Bestrafung zu erwarten, aber auch keine Erleichterung.
Wer außerhalb dieses Rahmens spielt, spielt nach anderen Regeln und trägt selbst die Verantwortung. Höhere Limits sind möglich. Keine deutsche Aufsicht, kein OASIS, keine LUGAS und kein deutsches Konto. Der Nachteil liegt hier nicht in der Höhe des Limits, sondern darin, dass es keine Instanz gibt, die einhält, was in den Geschäftsbedingungen steht. Steuern werden auch dort geschuldet, wo die Erlaubnis fehlt. Eine Zahlung ist damit kein Merkmal. Dieses Wissen ist der eigentliche Gegenwert einer Lizenz. Wer sich die Suche auf der Whitelist spart, tauscht ein bisschen Aufwand gegen eine große Unklarheit.
Häufig gestellte Fragen
Wie lässt sich prüfen, ob ein Anbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht ihre Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV selbst im Internet, mit den Erlaubnisdaten für jede gelistete Domain. Dort sucht man die Marke und die .de-Domain, unter der die Wetten laufen. Nur der Eintrag, der zu dieser Domain gehört, zählt.
Was bedeutet die Erlaubnis für das Einzahlungslimit und OASIS?
Für Anbieter mit Erlaubnis gilt das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat (§ 6c Abs. 1) und das Sperrsystem OASIS (§§ 8, 8a), das bei Registrierung und Login geprüft wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Person eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Erhöhungen des Limits gibt es nur gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Weil Sportwetten an Personen in Deutschland nur mit deutscher Erlaubnis veranstaltet werden dürfen (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat hier keine Bedeutung, die GGL warnt ausdrücklich vor illegalen Angeboten. Wer dort spielt, verzichtet auf OASIS und LUGAS.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?
Die Sportwettensteuer beträgt nach §§ 16 bis 25 RennwLottG 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18), also rechnerisch rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Geschuldet ist sie nach § 19 vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden. Ob sie weitergegeben wird, regelt jeder Anbieter in eigenen Bedingungen.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein. Sportwetten-Erlaubnis und Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele sind getrennte Verfahren, und die Whitelist führt sie getrennt, teils unter verschiedenen Domains. Eine Marke kann beide Berechtigungen haben, auch zu unterschiedlichen Daten. Für Slots, Poker oder Casinospiele gilt nur die jeweils eigene Erlaubnis.
Nach welchen Kriterien werden Anbieter hier bewertet?
Nach vier Punkten: dem Eintrag in der amtlichen Whitelist mit Erlaubnisdatum und Inhaberin, dem Umfang der Erlaubnis je Domain, den Pflichten aus dem GlüStV wie Limit, OASIS und Konto auf den eigenen Namen sowie der Frage, wie lange die Marke schon unter deutscher Aufsicht steht. Quoten, Boni und Auszahlungsabläufe kommen in dieser Bewertung nicht vor.
Lizenz – NHL-Wetten
Inhalt erstellt vom Team «NHL-Wetten»
