Neue Wettanbieter 2026: Zehn Marken mit deutscher Erlaubnis im direkten Vergleich
Ein neuer Anbieter ist in Deutschland genau dann legal, wenn er eine Sportwetten-Erlaubnis hält und auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht. Alles andere ist ein Angebot ohne Zulassung, und die Behörde hat das im vergangenen Jahr ungewöhnlich deutlich gesagt.

Stand: 30. Oktober 2026 — Erlaubnisangaben abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand der Liste 2. Oktober 2026.
Zehn Marken, die diese Prüfung bestehen, sind hier versammelt. Zehn Erlaubnisse, zehn Betreibergesellschaften, zehn sehr unterschiedliche Wege ins deutsche Wettgeschäft. Der erste Weg, den ein Wettkunde heute prüft, ist aber nicht die Quote und nicht der Bonus. Es ist die Frage, ob sein Geld überhaupt ankommt — und wann es zurückkommt.
Zahlungswege und Auszahlungstempo: wo neue Anbieter am ehesten glänzen und am ehesten enttäuschen
Punkte auf dem Konto sind kein Geld. Ein Wettguthaben ist eine Forderung, und wie leicht sie sich in einen Betrag auf dem eigenen Konto zurückverwandeln lässt, trennt die Anbieter stärker als jede Willkommensprämie.

Was der Gesetzgeber vorschreibt – und was er offen lässt
Einzahlung und Auszahlung laufen bei einem lizenzierten Veranstalter ausschließlich über ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielenden, bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Anonyme Zahlungsmittel sind damit ausgeschlossen. Das ist keine Marotte des einzelnen Buchmachers, sondern der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwetten heraushält.
Genau hier liegt der Grund, warum die Suchanfragen nach neuen Anbietern mit Bitcoin, mit Paysafecard oder ohne das Sperrsystem OASIS in die Irre laufen. Es gibt sie nicht: ein Anbieter, der eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hält, kann keine Krypto-Einzahlung annehmen und darf einen Spielenden nicht unter Umgehung von OASIS aufnehmen. Wer ein solches Angebot findet, findet ein Angebot ohne Zulassung.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dagegen seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Die Erlaubnis schreibt den Kontotyp vor, nicht den Namen des Dienstleisters. Wer wissen will, ob ein bestimmter Dienst unterstützt wird, liest die Zahlungsseite des Anbieters, nicht eine Vergleichstabelle aus dem Netz.
Das Tempo nach der Schließung: fünf Werktage als Maßstab
Ein Punkt, den kaum jemand beim Vergleich anschaut und der im Streitfall zählt: das Guthaben liegt bei einem lizenzierten Anbieter auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Das ist die gesetzliche Untergrenze, an der sich ein Anbieter messen lassen muss.
Der Unterschied zwischen Marken liegt davor: Wie lange dauert die Prüfung des Auszahlungsantrags, und wie oft wird sie unterbrochen, weil eine Verifizierung noch aussteht? Wird nur der Betrag ausgezahlt, der nicht in einer laufenden Umsatzbedingung gebunden ist? Wer einen Bonus angreift, sollte sich vorher die Reihenfolge klarmachen — erst Umsatz, dann Auszahlung, und das kann je nach Angebot Wochen dauern.
Eine zweite Regel hängt direkt daran. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Bei einer Livewette auf ein laufendes Spiel steht das Guthaben also noch nicht zur Auszahlung bereit, auch wenn das Ergebnis längst klar aussieht. Wer live nachfassen will, braucht frisches Geld auf dem Konto, nicht den Gewinn der vorigen Wette.
Der Gang, den jeder Auszahlungsvorgang nimmt
Der typische Ablauf ist kurz und hat genau zwei Stellen, an denen er stockt. Zuerst wird das Konto vollständig verifiziert, bevor überhaupt gespielt werden darf. Zweitens läuft die Auszahlung nur auf das Konto, von dem eingezahlt wurde — ein wesentlicher Punkt für alle, die mit dem Konto einer anderen Person einzahlen wollen.
Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne jede Auszahlung. Wer in dieser Phase gewinnt, kommt an den Gewinn erst nach Vorlage der Dokumente. Das ist kein Trick, sondern eine Frist zum Schutz vor Identitätsbetrug — aber es ist auch die Frist, in der ein ungeduldiger Spieler unnötig liegen lässt.
Bei den geprüften Anbietern heißt das praktisch: Einzahlung per Überweisung, Karte oder einem Kontodienst im eigenen Namen, Einsatz, Auszahlung auf denselben Weg. Wer heute beginnt und morgen auszahlen will, muss beide Schritte in derselben Nacht erledigen.
Wer welchen Zahlungsweg bevorzugen sollte
Für jemanden, der sein Wettkonto wie ein Zweitkonto führt, ist die Auszahlungsgeschwindigkeit das wichtigste Kriterium. Er sollte auf die Bearbeitungszeit der Anträge schauen und nicht auf die Anzahl der Logos auf der Zahlungsseite. Drei Zahlungsmethoden, die schnell funktionieren, sind mehr wert als sieben, von denen zwei praktisch nie genutzt werden.
Wettende, die ihr Konto anonym halten wollen, sind im lizenzierten deutschen Markt falsch aufgehoben. Das ist keine Wertung, sondern die Summe aus Kontonamenregel, OASIS-Anbindung und Verifizierungspflicht. Wer diese drei Punkte nicht akzeptieren will, findet nur Angebote außerhalb des Erlaubnisrahmens.
Und weil die Zahlungswege in der Gesamtbetrachtung der erste Filter sind: Wenn ein Anbieter bei Einzahlung und Auszahlung überzeugt, lohnt der zweite Blick — auf Lizenzdatum, Betreibergesellschaft und Sitz. Genau dort wird die Liste der neuen Marken sortiert.
Neue Wettanbieter und Markteintritte: wer in welchem Jahr dazukam
Markteintritte erzählen unterschiedliche Geschichten. Ein Erlaubnisdatum aus dem Jahr 2020 sagt etwas anderes über einen Anbieter als eines aus dem Herbst 2024. Die frühen Erlaubnisse gehören den Wettmarken, die den Start des neuen Rechtsrahmens mitgestaltet haben. Die späten gehören Unternehmen, die aus einem anderen Produkt heraus ein Sportbuch aufgesetzt haben.
Die erste Welle: Erlaubnisse bis Ende 2021
Ein Datum taucht in dieser ersten Gruppe auffallend oft auf. Die Betreiberin von NEO.bet, die Greenvest Betting Limited, hält eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Bei bet365 ist es die Hillside (Europe) ENC, mit einer Erlaubnis seit dem 09.10.2020. Bei AdmiralBet die Greentube Betting Malta Limited, ebenfalls seit dem 09.10.2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und vom 29.07.2024. Dasselbe Datum, drei völlig verschiedene Betreibergesellschaften.
Das ist der Tag, an dem die Vergabepraxis in Schwung kam. Wer heute über „neue“ Anbieter spricht, meint selten diese Gruppe. Sie ist nicht neu, sie ist die erste Generation unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2021.
Richtige Neuzugänge sitzen weiter hinten. Betway erhielt am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt die Erlaubnis für Online-Sportwetten, die das Angebot an Kunden in ganz Deutschland erlaubt; die Whitelist führt für Betway die Betway Limited mit einer Erlaubnis seit dem 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. WINAMAX löste seine Erlaubnis am 29.06.2021 und ließ sie mit Bescheid vom 08.12.2022 verlängern. ODDSET bekam die seinige am 15.12.2022 vom Regierungspräsidium Darmstadt — ein Datum, das man auf den Tag genau so nicht erwartet, wenn man einen öffentlich-rechtlich geprägten Wettanbieter vor sich hat.
Die Markteintritte der letzten beiden Jahre
Der interessanteste Eintrag der jüngeren Zeit trägt das Datum 21.10.2024. An diesem Tag erhielt die LVSports Limited die Sportwetten-Erlaubnis für LeoVegas; virtuelle Automatenspiele laufen dort schon seit dem 27.02.2023. Die LeoVegas Group gab den Start ihres Sportwettenangebots auf der deutschen Marke am 29. November 2024 bekannt, zusätzlich zu den bereits angebotenen Automatenspielen, verfügbar in allen 16 Bundesländern. Die Kampagne „Thrill Seeker“ lief im Dezember über TV und weitere Kanäle.
Das ist ein Muster, das sich wiederholen wird. Ein Anbieter ist in Deutschland nicht neu, weil er neu ist, sondern weil ein bestehendes Casino- oder Slots-Produkt um ein Sportbuch erweitert wurde. Wer ein Konto bei einem solchen Haus hat, bekommt ein Sportwettenangebot hinzu, statt zu einem Wettanbieter zu wechseln.
Andere Daten wiederum lesen sich schlicht als erste Einträge: Bet3000 mit Erstdatum 22. April 2026, Veranstalterin die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta. DAZN Bet mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 22. August 2023, gehalten von der DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug auf Malta. Merkur Bets seit dem 6. November 2023, gehalten von der Merkur Bets Malta Limited; dieselbe Gesellschaft steht in der Whitelist auch für Merkur Sports und Xtip, erstmals am 9. Oktober 2020 mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Ein Konzern, vier Domains, zwei Eintrittswellen.
Warum das Erlaubnisdatum mehr verrät als das Startjahr der Website
Ein frisches Datum bedeutet nicht zwingend eine frische Idee. Die Merkur Bets Malta Limited zeigt, wie ein Haus mit einer Marke von 2020 im Jahr 2023 eine zweite Marke nachschiebt. Die Betway Limited hat neben der Sportwetten-Erlaubnis seit 2021 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, die erst am 02.10.2026 hinzutrat — das Sportbuch ist also älter als das Casino, nicht umgekehrt.
Für den Vergleich heißt das: Das Datum auf der Whitelist datiert die Zulassung der Domain, nicht die Institution. Ein Anbieter mit einem Erlaubnisdatum von 2020 kann mit einem Produkt von 2024 auftreten, und ein Anbieter, der 2024 dazukam, kann jahrelange Branchenerfahrung mitbringen. Wer die beiden Daten auseinanderhält, sortiert präziser.
Die Whitelist selbst trägt kein Enddatum. Eine Erste Erlaubnis läuft fünf Jahre, aber ob ein Eintrag heute noch in Kraft ist, sagt allein der Eintrag selbst — und der wird fortgeschrieben. Wer prüfen will, ob ein Anbieter noch darf, sieht auf die Liste und nicht auf das Startjahr des Werbespots.
Die Rangliste: zehn Marken mit deutscher Erlaubnis im Vergleich
Sortiert wird nach dem, was sich prüfen lässt: Eintrag auf der Whitelist, Betreibergesellschaft, Datum der Erlaubnis. Alles Weitere — Quote, Liveumfang, Zahlungswege — steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und muss dort gelesen werden, nicht hier geglaubt.
Dass eine Marke in dieser Übersicht steht, ist keine Empfehlung. Es ist die Zusammenfassung von zehn Datenbankeinträgen.
| Anbieter | Eintrag in der GGL-Whitelist | Betreibergesellschaft | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| NEO.bet | Sportwetten-Domain bestätigt | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
| bet365 | Sportwetten-Domain bestätigt | Hillside (Europe) ENC, Ta’Xbiex, Malta | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| AdmiralBet | Sportwetten-Domain bestätigt | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024 |
| bpremium | Sportwetten-Domain bestätigt | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| Wettarena | Sportwetten-Domain bestätigt | I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| Tipico | Sportwetten-Domain bestätigt | Tipico Co. Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022 |
| Interwetten | Sportwetten-Domain bestätigt | Interwetten Gaming Limited, Sliema, Malta | 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| ODDSET | Sportwetten-Domain bestätigt | Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| Betway | Sportwetten-Domain bestätigt | Betway Limited | 09.03.2021, Folgeerlaubnis 23.12.2022 |
| Tiptorro | Sportwetten-Domain bestätigt | Torro Tec Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
Was in dieser Tabelle auffällt, ist die Häufung im Herbst. Zwischen dem 9. Oktober und dem 18. November 2020 liegen sieben der zehn Erstzulassungen. Ein Massenvergabeverfahren in wenigen Wochen, und in den Jahren danach nur noch Einzelfälle.
Die zweite Auffälligkeit: die Folgeerlaubnisse. Von den zehn Einträgen tragen neun ein Datum im Dezember 2022. Ein Anbieter, dessen Sportwetten-Erlaubnis seither nicht mehr fortgeschrieben wurde, hat deshalb nichts falsch gemacht — der Rhythmus der Verwaltung ist hier einfach erkennbar.
Der dritte Punkt betrifft die Betreibergesellschaften. Neun der zehn sitzen in Malta, eine in Deutschland. Der Sitz der Betreiberin sagt nichts über die Erlaubnis, die eine deutsche ist, aber er sagt etwas über das anwendbare Gesellschaftsrecht und über die Stelle, bei der ein Anspruch notfalls durchgesetzt werden müsste.
Was die Übersicht bewusst nicht enthält, sind Quoten und Auszahlungsquoten. Eine Zahl in diesem Feld wäre für die meisten Marken geraten, und eine geratene Quote ist schlimmer als eine leere Zeile.
Woran sich ein neuer Wettanbieter messen lassen muss
Ein Vergleich ist erst dann nützlich, wenn klar ist, nach welchen Kriterien er entscheidet. Und diese Kriterien kommen nicht aus dem Bauchgefühl, sondern aus dem Rahmen, in dem ein deutscher Sportwettenanbieter überhaupt arbeiten darf.
Die vier Prüfsteine, die vor allem anderen kommen
Der erste ist die Erlaubnis. Die GGL erteilt sie bundesweit und führt die Whitelist nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags. Diese Liste ist der einzige Test. Kein Siegel, kein Trustpilot-Schnitt und keine Auszeichnung ersetzt sie.
Der zweite ist die Domain. In der Whitelist sind nur .de-Domains eingetragen, aber eine .de-Domain allein beweist nichts. Sportwetten darf allein die Domain anbieten, die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt wird. Hält eine Betreiberin zusätzlich eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, sagt das über ihr Sportbuch nichts — zwei Erlaubnisse, zwei getrennte Regelwerke.
Der dritte ist der Umfang des Sportwettprogramms. Der Veranstalter darf Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts und auf Begebenheiten darin anbieten, als Einzel- oder Kombinationswette, und zwar nur die von der GGL zugelassenen Wettarten. Das Sportwettprogramm ist die maßgebliche Liste, nicht der Fantasie des Buchmachers überlassen.
Der vierte ist der Livebereich, und dort hört der Spielraum früh auf. Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten gesetzt werden, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball geht, der nächste Satz im Tennis auch. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball gehen nicht. Wer ein Liveprogramm mit vielen kurzfristigen Märkten sucht, wird bei jedem lizenzierten Anbieter auf dieselbe Grenze stoßen.
Was ein Sportwettenprogramm nicht enthalten darf
Ausgeschlossen sind Ereignisse, an denen vorwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind. In der GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Ebenfalls ausgeschlossen sind manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße und deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig.
Ein Bereich fehlt im erlaubten Programm vollständig. Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein lizenziertes E-Sport-Wetten existiert in Deutschland nicht. Wer auf dem Markt ein E-Sport-Angebot vorfindet, findet es jenseits der Erlaubnis.
Der Quotenschlüssel: die einzige Zahl, die den Anbieter wirklich beschreibt
Ein Wettanbieter verdient an der Differenz zwischen den Quoten, die er für ein Ereignis setzt, und der Wahrscheinlichkeit, die diese Quoten ausdrücken. Diese Differenz heißt in der Marktsprache Marge, ihr Gegenstück Auszahlungsquote oder Quotenschlüssel: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt.
Rechnerisch ist die Auszahlungsquote eines Marktes der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten — eins geteilt durch die Summe von eins durch Quote eins bis eins durch Quote n. Die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Stehen für einen 1X2-Markt etwa 2,10, 3,40 und 3,60, ergibt die Summe der Kehrwerte rund 0,476 plus 0,294 plus 0,278, also 1,048. Die Auszahlungsquote liegt damit bei etwa 95,4 %, die Marge bei etwa 4,6 %. Sechzehn von hundert Euro, die durch diesen Markt laufen, bleiben beim Veranstalter — unabhängig davon, wer gewinnt.
Diese beiden Zahlen gehören zu je einem Markt, zu je einer Sportart und zu je einem Anbieter, und sie gelten nur für den Zeitpunkt, an dem sie abgelesen wurden. Wer zwei Anbieter vergleicht, weil einer auf ein Fußballspiel eine Zehntelquote besser steht, vergleicht zwei Märkte und nicht zwei Häuser.
Der Quotenschlüssel ist auch der Grund, warum ein Bonus selten das ist, was das Wort verspricht. Er beschreibt, was ein Markt zurückgibt — nicht, was eine Wette gewinnt. Genau diese Verwechslung ist die Grundlage jedes Willkommensangebots.
Vier Wege, die der Markt anbietet — und wen jeder trägt
Der lizenzierte Weg bedeutet Rechtssicherheit: eine geprüfte Betreiberin, ein insolvenzgeschütztes Guthaben, OASIS und die Limitdatei. Er bedeutet zugleich ein Standard-Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat, ein eingeschränktes Liveprogramm, die Pflicht zur vollständigen Verifizierung und Zahlungen nur vom eigenen Konto. Wer viel spielt und viel einzahlt, wird diese Grenze als die härteste Einschränkung des gesamten Rahmens erleben.
Der Weg über ein Angebot ohne deutsche Zulassung bedeutet keine Anbindung an OASIS und die Limitdatei, keine deutschen Aufsichtsrechte und im Streitfall keine Stelle, an die man sich wenden kann. Höhere Limits sind dort möglich. Der Preis dafür ist, dass niemand mehr hinter dem Guthaben steht.
Der Weg über ein Haus, das sein Sportbuch erst kürzlich eröffnet hat, bedeutet ein Produkt in der Aufbauphase. Die Erlaubnis ist kein Indiz für die Tiefe des Programms. Wer dort einsteigt, sollte sich das Sportwettprogramm ansehen, bevor er sich an eine Umsatzbedingung bindet.
Der Weg über einen Konzern mit mehreren Marken ist der vierte. Wer bereits ein Slots- oder Casinokonto hält, kommt oft ohne Neuanmeldung zum Sportbuch. Die Erlaubnisse bleiben getrennt, und ein Casino-Konto sagt nichts über den Sportwettenzugang.
Die Rechtslage: wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein bundesweit einheitlicher Rahmen. Aufsicht ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale. Sie erteilt die Erlaubnis, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, sie überwacht und sie ahndet Verstöße. Die Steuer ist Sache des Finanzamts, nicht der Behörde.

Die Whitelist als einziger Test
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags führt in der Fassung vom 2. Oktober 2026 dreißig Einträge: 27 Betreibergesellschaften mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, und drei Anbieter ausschließlich für Pferdewetten. Jede eingetragene Domain ist eine .de-Domain, was für sich genommen nichts bedeutet — der Eintrag zählt, nicht die Endung.
Für bet365 führt die Liste die Hillside (Europe) ENC. Für Interwetten die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point in Sliema. Für Betano die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan. Für Bwin die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira. Immer dieselbe Struktur: eine Marke, eine dahinterstehende Gesellschaft, ein Datum.
Ein Blick auf die Vergangenheit zeigt, dass diese Struktur nicht selbstverständlich ist. bwin war früher selbst Gegenstand eines Rechtsstreits: Nach der Erteilung einer DDR-Erlaubnis im Jahr 1990 widerrief das Land Sachsen am 10. August 2006 die Erlaubnis, und am 13. Dezember 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die 1990 erteilte Erlaubnis weiterhin gültig sei. Interwetten darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, die dortige Casinospiel-Erlaubnis folgte im Januar 2013 — ein Landesrecht, das älter ist als die heutige bundesweite Ordnung.
Eine Betreiberin mit Pferdewetten zeigt, wie eng die Erlaubnisse zugeschnitten sind. Die Interwetten Gaming Ltd. hält ihre schleswig-holsteinische Erlaubnis für Sportwetten seit Dezember 2012, die Erlaubnis für Casinospiele im selben Bundesland seit Januar 2013. Zwei Verfahren, zwei Register, zwei Behördenwege.
Der Marktplatz und die nicht erlaubten Angebote
Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis anzubieten ist unerlaubtes Glücksspiel. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz hat in Deutschland keine Bedeutung. Die Behörde hat das nicht nur abstrakt festgehalten, sondern im September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt.
Das Strafrecht ordnet das klar: Das Veranstalten kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden, die Werbung dafür mit bis zu einem Jahr, die Teilnahme mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spielender sind nicht festgestellt — das ist weder ein Freibrief noch ein Grund, das Gegenteil zu behaupten.
Zur Durchsetzung stehen Untersagungsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren zur Verfügung. Daneben haben Zivilgerichte in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, und die Frage liegt seit dem 25. Juli 2024 beim Europäischen Gerichtshof: Der Bundesgerichtshof legte unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht — der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück.
Im März 2026 nahm der Generalanwalt dazu Stellung. Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Eine Ausnahme sieht er dort, wo Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil ist das nicht, und ein Rückzahlungsanspruch für einen einzelnen Spielenden folgt daraus noch nicht.
Die ehrliche Zusammenfassung für den Vergleich klingt unspektakulärer als beide Lager es darstellen. Ein Angebot ohne Erlaubnis bedeutet keine Anbindung an OASIS und die Limitdatei, keine deutschen Aufsichtsrechte und höhere Limits. Ein Angebot mit Erlaubnis bedeutet Rechtssicherheit, das Standard-Limit von 1.000 €, ein begrenztes Liveprogramm, vollständige Verifizierung und Zahlungen vom eigenen Konto. Beides ist eine Wahl mit Kosten.
Die Werbung und die Grenzen des Bonusversprechens
Werbung dürfen nur Erlaubnisinhaber betreiben. Das Verbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr betrifft Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht das Sportwettenangebot. Für Sportwetten gelten dafür andere Grenzen: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Liveübertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz.
Und das für Werbetreibende wichtigste Detail: Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus festsetzt oder begrenzt. Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer also nach einer staatlich garantierten Bonusgrenze sucht, sucht etwas, das es nicht gibt — und genau deshalb liest man das Kleingedruckte.
Spielerschutz: was bei jedem lizenzierten Anbieter gilt
Die Spielerschutzregeln sind der Teil des deutschen Rahmens, der am wenigsten Verhandlungsspielraum lässt. Sie sehen bei jedem Anbieter gleich aus, weil sie für alle aus derselben Vorschrift stammen.
Alter, Konto und Verifizierung
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren zulässig. Ein Konto pro Anbieter, mit vollständiger Verifizierung. Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern mit demselben Konto ist über die Aktivitätsdatei unterbunden.
Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer diese Phase als Testphase nutzt, sollte wissen, dass ein Gewinn darin erst nach abgeschlossener Prüfung ausgezahlt wird.
Das gemeinsame Einzahlungslimit und die Limitdatei
Das Kernstück ist das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Es gilt standardmäßig und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt, nicht durch die Zusage des einzelnen Anbieters.
Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für einen einzelnen Spielenden ein höheres Limit festsetzen — bis zu 10.000 €, und zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler. Voraussetzung ist ein nachprüfbarer Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft reicht dafür nicht. Eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Heraufsetzung erst nach sieben Tagen.
Wer dieses Limit für eine lästige Formalie hält, sollte die andere Seite betrachten: Es gilt über alle Anbieter zusammen, nicht je Haus. Ein Spielender kann also nicht durch die Anmeldung bei fünf Buchmachern fünfmal 1.000 € einsetzen. Genau das ist der Zweck.
OASIS, die Sperrdatei und der Panikbutton
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, in das sich Spielende eintragen lassen können, und es wird bei der Registrierung und bei jedem Login geprüft. Wer sich mit einer selbstgenannten Frist sperrt, ist mindestens drei Monate gesperrt, ohne Fristangabe mindestens ein Jahr.
Der Panikbutton löst sofort eine 24-stündige Sperre aus. Er ist die Notbremse für den Moment, in dem die Vernunft nicht mehr mitspielt, und er ist bewusst niedrigschwellig gehalten.
Angebote außerhalb des Erlaubnisrahmens sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Eine dort gesetzte Selbstsperre hat keine Wirkung, weil niemand sie abfragt. Das ist der konkreteste Preis eines nicht lizenzierten Angebots, und er ist höher als der, der in Werbebotschaften auftaucht.
Was der Rahmen den Spielenden nimmt und was er gibt
Der Spielerschutz ist nicht kostenlos. Das Standard-Limit von 1.000 € pro Monat, ein Liveprogramm, das auf wenige Markttypen begrenzt bleibt, eine Verifizierung vor dem ersten Einsatz — wer regelmäßig größere Beträge setzt, spürt jede dieser Grenzen.
Die Gegenleistung ist eine Forderung gegen ein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto, das innerhalb von fünf Werktagen nach Kontoschließung ohne Gebühren ausgezahlt wird, eine Aufsicht mit Untersagungs- und Sperrbefugnis und ein Sperrsystem, das über alle Anbieter wirkt. Ob einem das die Einschränkung wert ist, ist eine Entscheidung über die eigene Spielweise — nicht über den Anbieter.
Bonus und Gratiswette: was ein Neukundenangebot wirklich verlangt
Willkommensangebote sind das am meisten beworbene und am wenigsten gelesene Produkt der Branche. Das liegt nicht an der Kleingedrucktheit der Schrift, sondern daran, dass drei Angaben fehlen, sobald „100 % Bonus“ auf dem Bildschirm steht: der Umsatz, die Mindestquote und die Frist.
Warum es keine typische Umsatzbedingung gibt
Die Frage nach den üblichen Umsatzbedingungen und Mindestquoten hat eine unangenehme Antwort. Der Glücksspielstaatsvertrag setzt keine Bonusbedingung fest und begrenzt keine. Betrag, Umsatzfaktor und Mindestquote stehen allein in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keinen Standard, an dem sich ein Angebot messen ließe, ohne es zu lesen.
Was es gibt, ist ein Muster in der Konstruktion. Ein Bonus wird gutgeschrieben, aber nicht ausgezahlt, bevor er mehrfach umgesetzt wurde. Nur Wetten ab einer bestimmten Mindestquote zählen dabei. Und bis zu einem Stichtag muss der Umsatz stehen. Drei Schrauben, die jeder Anbieter anders stellt.
Wie aus einem 100-%-Bonus eine Rechnung wird
Ein Rechenbeispiel, mit den Zahlen aus dem Markt. Angenommen, ein Anbieter schreibt einen Bonus von 100 € gut und verlangt dafür einen Umsatz des Bonusbetrags mit dem Faktor 5, also 500 € an Einsätzen, mit einer Mindestquote von 2,00. Aus 500 € Umsatz geteilt durch 2 € Einsatz je Wette ergeben sich 250 Wetten, die gesetzt werden müssen, jede mit einer Quote von mindestens 2,00.
Was das kostet, lässt sich abschätzen. Setzt man den Quotenschlüssel eines Marktes mit etwa 95 % an, liegen die Kosten über den gesamten Umsatz von 500 € im Durchschnitt bei rund 25 €. Das ist der durchschnittliche Aufwand, den die Freischreibung des Bonus verschlingt, gerechnet als Erwartungswert über viele Wetten und nicht als Ergebnis für eine einzelne Wette. Wer die Umsatzbedingung nicht mit den gleichen Einsatzgrößen spielt, landet bei einem anderen Betrag — aber die Größenordnung bleibt.
Die zweite Zahl, die man kennen sollte, ist das, was übrig bleibt. Der Bonus beträgt 100 €, die durchschnittlichen Kosten der Freischreibung rund 25 €. Der Nutzen liegt also bei einer Größenordnung von etwa 75 € — vorausgesetzt, das Konto wird verifiziert, alle 250 Wetten werden fristgerecht gesetzt, und keine davon wird annulliert.
Und jetzt der Teil, den der Werbespot weglässt. Der Quotenschlüssel von 95 % gilt für einen Markt, für ein Spiel und für einen Zeitpunkt. Er ist kein Versprechen, dass eine Quote von 2,00 eine Wette mit fünfzig Prozent Trefferchance ist. Ein Bonus verändert die Erwartung an das Gesamtergebnis, nicht die Wahrscheinlichkeit eines einzelnen Ausgangs.
Die drei Klauseln, an denen Angebote scheitern
Die Mindestquote ist die erste. Nur Wetten ab dieser Quote zählen für den Umsatz. Wer sie knapp verfehlt, setzt um, ohne dem Ziel näher zu kommen.
Die Frist ist die zweite. Laufzeit wird an den Neukunden gebunden, nicht an die Spielweise. Ein Angebot, das in einer Woche den fünffachen Umsatz verlangt, ist für jemanden mit 2 € Einsatz je Wette ein anderes Angebot als für jemanden mit 50 €.
Die dritte betrifft die Auszahlung des Gewinns. Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hat einen anderen Wert als ein Bonus, der als Guthaben bestehen bleibt. Wer eine Gratiswette mit einer Quote von 2,00 abrechnet, erhält 20 € aus einer Freiwette von 10 € und davon den Einsatz von 10 € nicht zurück: Der eine Teil ist Gewinn, der andere Teil des Einsatzes verschwindet. Dieselbe Wette mit echtem Guthaben würde 20 € gutschreiben. Der Unterschied ist keine Formalität, sondern der halbe Wert.
Welcher Weg zu welchem Spielertyp passt
Wer Boni als Teil des Kalküls behandelt, sollte drei Dinge vor der Anmeldung prüfen: Umsatzfaktor gerechnet auf Bonusbetrag oder auf Bonus plus Einzahlung, Mindestquote, Frist. Diese drei Werte stehen in den Teilnahmebedingungen, und ohne sie ist eine Bonusentscheidung eine Entscheidung auf Verdacht.
Für Gelegenheitsspielende, die den Bonus nebenbei abholen wollen, ist eine Umsatzbedingung mit hohem Faktor über Zeiträume von wenigen Tagen selten von Vorteil. Sie bindet Guthaben und Konto an ein Ziel, das nur mit einer bestimmten Spielweise erreichbar ist.
Und wer eine Gratiswette als „risikofrei“ angeboten bekommt, sollte den Begriff übersetzen: Die Wette selbst kostet kein echtes Geld, aber der Umsatz bis zur Auszahlung kostet Aufmerksamkeit, und der Einsatz der Freiwette kommt bei einem Gewinn nicht zurück. Risikofrei heißt hier: kein Einsatz aus eigener Tasche — mehr nicht.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Jede Marke steht hier mit dem, was die Whitelist über sie sagt, und mit der Einschätzung, die man daran anschließen kann.
NEO.bet: der früheste Eintrag mit dem schlanksten Betreiberprofil
NEO.bet wird auf der Whitelist der GGL unter NEO.bet geführt. Betreiberin ist die Greenvest Betting Limited, die Sportwetten-Erlaubnis datiert vom 09.10.2020, eine Folgeerlaubnis kam am 22.12.2022 hinzu. Betrachtet man die Liste vom 2. Oktober 2026, ist das die erste Generation: Erlaubnis zum Start des bundesweiten Verfahrens, Fortschreibung drei Jahre später.
Die Betreibergesellschaft tritt nur mit dieser einen Marke in Erscheinung. Wer bei NEO.bet anfängt, geht damit eine Verbindung mit einem Haus ein, das sich ganz auf ein Wettprodukt konzentriert. Das kann ein Vorteil sein, weil Entscheidungswege kürzer sind. Es kann ein Nachteil sein, weil ein Konzern im Rücken bei Problemen mehr Gewicht hat. Beides steht nicht in der Datenbank, und deshalb bleibt es eine Abwägung.
Wer heute beginnt, trifft eine Betreiberin, deren Zulassung in der ersten Vergabewelle entstanden ist und deren Fortschreibung aus 2022 stammt. Über die Entwicklung des Sportwettprogramms sagt das nichts aus, über die Dauer der Anbindung an den deutschen Rahmen schon.
bet365: der große Name mit der klaren Whitelist-Struktur
Für bet365 nennt die Liste die Hillside (Europe) ENC. Die Sportwetten-Erlaubnis ist seit dem 09.10.2020 verzeichnet, die Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Ein sauberer, unauffälliger Eintrag — Marke und Betreibergesellschaft passen zusammen, das Datum liegt in der Vergabewelle.
Der Name bet365 ist in Deutschland seit Jahren sichtbar, und diese Sichtbarkeit ist kein Lizenznachweis, sondern Marketing. Der Lizenznachweis steht in der Liste. Wer sich für die Marke interessiert, findet dort einen Eintrag aus dem Jahr 2020, und das ist für einen Anbieter mit diesem Bekanntheitsgrad bemerkenswert nüchtern.
Was der Eintrag nicht sagt, ist, wie die Auszahlung im Alltag läuft. Die Verpflichtung zur Auszahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Kontoschließung ist gesetzlich, die Bearbeitungszeit eines laufenden Auszahlungsantrags ist es nicht. Die eine steht in der Vorschrift, die andere in der Erfahrung — und nur die erste hier belegbar.
AdmiralBet: zwei Erlaubnisbereiche und zwei getrennte Welten
AdmiralBet wird unter Admiralbet.de geführt, Betreiberin ist die Greentube Betting Malta Limited. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert vom 09.10.2020, Folgeerlaubnisse vom 13.12.2022 und vom 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine separate Erlaubnis seit dem 28.09.2022.
Zwei Erlaubnisse, zwei Domains, zwei Regelwerke. Das Sportwettenangebot läuft über Admiralbet.de und nur dort, das Slotangebot über eine eigene Adresse. Wer über die Casinoseite hereinkommt, ist nicht automatisch im Sportwettenbereich angemeldet — und umgekehrt. Die Hürde der zweiten Registrierung ist real.
Das zweite Merkmal ist die Fortschreibung. Die dritte Erlaubnis datiert vom 29.07.2024, die jüngste in dieser Gruppe. Ein Haus, das seine Zulassung mehrfach nachführt, hält den Kontakt zur Aufsicht enger als eines, dessen letzter Eintrag drei Jahre alt ist.
Tipico: der Anbieter mit dem laufenden Verfahren
Für Tipico.de führt die Whitelist die Tipico Co. Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Der Sitz der Gesellschaft ist der Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta. Gegründet wurde das Unternehmen 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle.
Tipico ist der Anbieter, dessen Name im Zusammenhang mit der Rückzahlungsfrage auftaucht. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof im Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht, und in diesem Verfahren verlangt ein Kläger mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt hält eine Rückzahlungspflicht unlizenzierter Anbieter grundsätzlich für möglich.
Für einen heutigen Neukunden ist das ein Kontext und keine Warnung. Das Verfahren betrifft Wetten aus einem Zeitraum, in dem es die heutige Erlaubnisordnung noch nicht gab. Wer heute über einen lizenzierten Anbieter spielt, bewegt sich in einem anderen Feld — und trotzdem ist es der Anbieter dieser Gruppe, dessen Geschichte die längste rechtliche Schleppe hat.
Tiptorro: die App-Marke mit dem knappsten Firmenprofil
Tiptorro steht mit Tiptorro.de in der Liste, Betreiberin ist die Torro Tec Limited, die Sportwetten-Erlaubnis datiert vom 30.06.2021 mit Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Die Torro Tec Limited hat ihren Sitz auf Malta.
Der Anbieter tritt über eine App in Erscheinung. Das prägt die Zielgruppe stärker als jede Lizenzangabe: Wer mobil überwiegend auf dem Telefon wettet, wird mit einer App-first-Marke mehr anfangen können als mit einer Website, die sich nachträglich zusammenzieht. Wer am Rechner plant, Kombiwetten baut und Wettscheine vorbereitet, wird anderes erwarten.
Ein Eintrag aus dem Juni 2021 ist das jüngste Erstzulassungsdatum unter den ersten sechs Marken dieser Liste, und das ist kein Zufall. Die kontrollierte Vergabephase war im Herbst 2020 durchlaufen, danach kamen nur noch einzelne Häuser hinzu.
Interwetten: die längste Vor-Whitelist-Erfahrung der Gruppe
Für Interwetten führt die Liste die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point in Sliema auf Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert vom 02.11.2020, die Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Separate Erlaubniswege bestehen für Schleswig-Holstein — dort dürfen Sportwetten seit Dezember 2012 und Casinospiele seit Januar 2013 angeboten werden.
Das ist die Besonderheit des Hauses: eine Zulassungsgeschichte, die deutlich älter ist. Wer in einem Bundesland mit eigenem Lizenzweg Erfahrung gesammelt hat, kennt die Rolle einer Aufsichtsbehörde aus der Praxis. Für den Vergleich bedeutet das weniger Risiko einer Betreiberin, die mit dem deutschen Regulierungsalltag erst noch warm werden muss.
Die Betreibergesellschaft ist eine Konzerngesellschaft mit einem klaren Sitz, eine Domain, eine Sportwetten-Erlaubnis. Wer die Verflechtung prüfen will, findet sie im Impressum und in der Liste.
ODDSET: der deutsche Weg mit dem späten Erlaubnisdatum
ODDSET wird unter Oddset.de geführt. Betreiberin ist die Oddset Sportwetten GmbH, die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb kommt vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 15.12.2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL mit Sitz in Halle an der Saale.
Hier steht eine deutsche Betreibergesellschaft in einer Liste, in der neun von zehn Gesellschaften auf Malta sitzen. Das ist für die Frage der Rechtsdurchsetzung relevant: Ein Haus mit deutschem Sitz ist im Streitfall dort greifbar, wo auch der Spielende sitzt. Ob das im Alltag viel ändert, hängt von der Art des Streits ab.
Das Datum ist das andere Merkmal. Ein Erlaubnisbescheid vom 15.12.2022 legt ein anderes Standortprofil nahe als die Erlaubnisse aus dem Herbst 2020. Stationärer und Internetvertrieb in einem Bescheid — für eine Marke, die über Jahrzehnte als klassischer Annahmestellenbetrieb bekannt war, ist das eine erkennbare Fortsetzung.
Betway: das Sportbuch vor dem Casino
Betway steht mit Betway in der Liste, Betreiberin ist die Betway Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele kam erst am 02.10.2026 hinzu. Nach Angaben des Anbieters erlaubt die Erlaubnis aus dem März 2021 das Angebot für Kunden in ganz Deutschland.
Bemerkenswert ist die Reihenfolge. Bei mehreren Häusern der jüngeren Generation kam zuerst das Casino und später das Sportbuch; hier ist es umgekehrt. Wer bei Betway über das Casino einsteigt, tut es auf der jüngeren Erlaubnis — das Sportwettangebot ist das etablierte Produkt, das Slotangebot der Neuzugang.
Für den Vergleich zählt das mehr, als es klingt. Ein Anbieter, dessen Sportwettenzulassung die längere Geschichte hat, konnte sein Wettprogramm über mehr Saisons hinweg entwickeln. Ob es tatsächlich so ist, steht nicht in der Liste; was dort steht, ist das Verhältnis der Daten.
bpremium: eine Marke mit einer Betreibergesellschaft im Hintergrund
bpremium ist unter bpremium auf der Whitelist eingetragen. Betreiberin ist die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira auf Malta und der Registernummer C92799; die Sportwetten-Erlaubnis datiert vom 09.10.2020 mit Folgeerlaubnis vom 21.12.2022.
Die Marke bpremium und die Betreiberin Ladbrokes (Deutschland) Limited sind zwei Namen, die unterschiedlicher kaum klingen. Wer heute auf einer Wetterseite landet, die bpremium heißt, ahnt selten, welche Konzernstruktur dahintersteht. Das ist keine versteckte Information — sie steht in den Nutzungsbedingungen und in der Liste. Aber es ist eine, die man erst liest, wenn man einen Grund dazu hat.
Der Nutzen dieser Kenntnis ist konkret. Wird ein Anspruch streitig, richtet er sich an die Betreiberin, nicht an die Marke. Wer das weiß, sucht im Streitfall am richtigen Ort.
Wettarena: eine Marke unter einer gemeinsamen Betreiberin mit bet3000
Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, angeboten. Für Wettarena führt die Liste eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 mit Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Dieselbe Gesellschaft ist als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de geführt, dort mit Erstdatum vom 22. April 2026.
Zwei Marken, eine Betreiberin, ein Abstand von fünfeinhalb Jahren zwischen den Einträgen. Wer bei Wettarena spielt, ist bei derselben Gesellschaft, die unter einem anderen Namen ein jüngeres Produkt betreibt. Für Spielende heißt das: Die Marke entscheidet, nicht der Eintrag. Wer zwischen beiden wählen will, wählt zwischen zwei Programmeinstellungen und nicht zwischen zwei Firmen.
Für den Vergleich ist das die interessanteste Konstellation dieser Liste. Wenn dieselbe Betreiberin zwei Domains betreibt, unterscheiden sich die Angebote über Preis und Bedienung — und die Erlaubnisstruktur ist identisch.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Deutschland
Woran erkennt man, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt?
Am Eintrag in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort stehen Betreibergesellschaft, Domain und das Datum der Erlaubnis, im Abgleich vom 2. Oktober 2026 insgesamt dreißig Einträge. Eine .de-Adresse allein oder ein Hinweis auf eine Aufsicht ohne Listeneintrag genügt nicht.
Was bedeutet es für Spielende, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?
Dann fehlt die deutsche Erlaubnis. Es gibt keine Anbindung an OASIS und die Limitdatei, keine deutschen Aufsichtsrechte und keine Stelle, die sich für das Guthaben verantwortlich zeichnet. Höhere Limits sind möglich, im Streitfall aber niemand greifbar. Die Behörde warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten.
Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat?
Beide gelten verpflichtend für Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Das Einzahlungslimit gilt pro Kalendermonat über alle Anbieter zusammen und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und bei jedem Login geprüft wird. Wer 1.000 € pro Monat nicht als Grenze will, kann sie auf Nachweis anheben lassen — vorausgesetzt, die Erlaubnis des Anbieters lässt es zu.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % bei einem neuen Anbieter an Quote oder Auszahlung weitergegeben?
Der Steuersatz beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage, die den Einsatz abzüglich der Steuer selbst umfasst — das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Spielenden. Ob und wie ein Anbieter sie in die Quote einrechnet, regelt allein seine eigenen Bedingungen.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise für ein Neukundenangebot?
Eine gesetzliche Vorgabe existiert nicht. Der Glücksspielstaatsvertrag setzt weder Höhe noch Umsatzfaktor noch Mindestquote eines Sportwettenbonus fest. Diese Werte stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und nur dort. Ein Muster in der Konstruktion ersetzt keinen Blick in die Teilnahmebedingungen des konkreten Angebots.
Welche Zahlungsmethoden sind bei lizenzierten Anbietern zulässig, und warum sind Krypto und anonyme Zahlungsmittel ausgeschlossen?
Erlaubt sind Einzahlung und Auszahlung nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielenden, geführt bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Genau deshalb sind Krypto und anonyme Prepaid-Mittel ausgeschlossen. Ein Angebot, das anonyme Einzahlung bewirbt, ist kein Angebot eines Betriebs mit deutscher Erlaubnis.
Vergleich – NHL-Wetten
Inhalt erstellt vom Team «NHL-Wetten»
